Lebenshilfe fordert Aufhebung des NS-Erbgesundheitsgesetzes
(gelesen u.a. auf menschenrechte.blogg):
Anlässlich des 73. Jahrestages der Verabschiedung des NS-Gesetzes zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933" fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, dieses Gesetz für nichtig zu erklären.
das klingt in etwa so, als hätte dieses gesetz krieg und kalten krieg unbeschadet überstanden und sich scheinbar niemand sonderlich an seinem inhalt gestört. natürlich nicht, hier eine stellungnahme des ethikrates vom dezember 2005
weitere (externe) links zum thema:
Antrag an den Bundestag als PDF
Aufhebung des Erbgesundheitsgesetzes nach Kriegsende
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Entscheidungen
der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte der Fraktionen CDU/CSU und F.D.P vom 27. März 1998









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